Gebisslos

In Deutschland darf man ausserhalb des Hofes nicht ohne Gebiss reiten, so oder ähnlich schreien es die Vögel von den Dächern. Es ist gefährlich gestzeswidrig und überhaupt dumm.

Entschuldigung das ich manchmal etwas emotional werde bei diesem Thema aber langsam reicht mir dieser schlechte Ohrwurm einfach.

Scheinbar nimmt man uns Gebisslos Reiter immer noch nicht wahr und möchte Tatsachen am liebsten unter den Tisch kehren. Jede noch so dreiste Lüge ist willkommen. Vor allem unwissenden Reitern die noch mit Trense reiten und zum Wohl ihres Pferdes über eine gebisslose Zäumung nachdenken werden präzise mit schlechten Informationen gefüttert um den Gedanken schnell zu beenden.

Das erste Argument ist immer:
Du bist gebisslos nicht versichert.
So stumpf wie die Aussage ist, genau so wertvoll ist sie. Bei meinen Anrufen bei mehreren gängigen Versicherungen habe ich keine Versicherung dabei gehabt die gebissloses Reiten nicht Versichert. Bei fast allen ist dies im Standardtarif enthalten. Eine Mitarbeiterin einer Versicherung sagte mir sogar sie sei selbst gebisslos unterwegs und auf Grund der Schäden hätten sie festgestellt es gibt auch keinen besonderen Grund gebisslos Reiter anders einzustufen eher das Gegenteil sei der Fall.
Jeder kann diese Anrufe bei seiner eigenen Versicherung tätigen und nachfragen und sollte wirklich eine Versicherung dabei sein die das nicht kann ist der Wechsel nicht schwer. Auswahl an Versicherungen die gebisslos versichert ist reichlich vorhanden.

Das 2. Argument was man zu hören bekommt ist es sei gesetzlich nicht erlaubt.
Ist das so?
Wenn ich mich ausserhalb von privaten Gelände mit meinem Pferd bewege gilt meist die StVO (Straßenverkehrsordnung), in dieser stehen 2 wesentliche Dinge zum Reiten.
1. Der Reiter muss eine geeignete Person sein.
2. Der Reiter muß eine ausreichende Einwirkung auf das Pferd habe

Nun denn ich reite nicht nur sondern halte meine Pferde in Eigenregie und bin seid Jahren unfallfrei im Gelände mit Pferd unterwegs. Ich bilde mich regelmäßig weiter und versuche nach besten Gewissen dass reiten zu verbessern und nicht nur Reiter sondern auch ein guter Pferdemensch zu sein. Ich bin Erwachsen und Vater. Ja ich halte mich für eine geeignete Person.

Punkt 2 die ausreichende Einwirkung. Hier wird es für viele schwierig. Ich probier es mal für mich zu beantworten. Da steht nicht mit einem Gebiss Schmerzen androhen und im Zweifel durchführen. Zweifels ohne ist ein Gebiss mit winkelung und Zugkraft dazu in der Lage und manch ein gebrochenes Pferd reagiert darauf sehr gut. Wenn das gemeint ist mit ausreichender Einwirkung dann bitte sprecht es aus und erzählt keine Geschichten aus 1000 und einer Nacht. Jeder Pferdemensch weiss es doch besser ein Pferd was Charakter stark ist und dazu in Panik durchgeht kann im Zweifel auch mit einer Motorrad Kette durchs Maul nicht zurück gehalten werden oder warum meint ihr passieren am laufenden Band Unfälle solcher Art auch mit Gebissen? Ein Pferd lässt sich mit Ruhe einem guten Sitz, Wissen und Vertrauen zurückhalten. Die Zäumung ist / sollte dabei den kleinsten Teil bilden.

Weiter in den Gesetzen ohne euch mit Paragraphen zu belästigen.
In Deutschland gibt es für alles was im StVO benutzt wird Regeln. Eine ist unumgänglich gewisse Teile benötigen TÜV andere müssen deutlich gekennzeichnet werden ‚darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden‘.
Ich reite mit Natural Hackamore, Bosal und manchmal mit bitless bridle. Eines haben diese 3 gebisslosen Zäumungen gemeinsam, sie wurden in Deutschland ohne einen Warnhinweis verkauft. Ich muss also davon ausgehen das sie da sie im Pferde Fachhandel gekauft wurden tauglich und zugelassen sind.

Weitere Gesetze die Hilfreich sind kann ich nicht finden.

Man sollte bis hier meinen das muss reichen und tatsächlich reicht das in den meisten Fällen auch.
Recherchiert man nach Referenz Fällen findet man über die Foren immer wieder die gleichen Fälle wie den Kaltblut Führer der gebisslos mit 3 Pferden unterwegs war. Wie waren aber die Umstände? War wirklich nur die Zäumung Ursache einer Verurteilung? Ich wage das zu bezweifeln.

Trotz allem kann gebisslos reiten im Strafrecht einen Unterschied machen. Der Richter hat bei einem Prozess meist wenn er nicht selber Reiter ist keine Ahnung also holt er Experten als Gutachter die herausfinden sollen wie der Unfallhergang war. Auch hier muss nicht davon ausgegangen werden das dieser zu dem Schluß kommt die Zäumung war Schuld. Viel mehr ist es wichtig zu rekonstruieren ob Fahrlässigkeit, Alkohol, defekte Ausrüstung Schuld waren.
Einen höchst richterliches Urteil wurde in Bezug auf Gebisse übrigens nie gesprochen.

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Gebisslos reiten

Puhh ich habe es geschafft mir das von der Seele zu schreiben ohne die Worte FN oder VFD zu schreiben…
Nicht ganz. Wie sieht die Zukunft aus?
Es werden bestimmt noch einige Urteile und auch Fehlurteile gesprochen?

Lasst euch nicht einschüchtern. Rüttelt eure Verbände wach! Die FN und die VFD sind die beiden grossen Verbände. Die FN ist meist eher im Sport zu finden. Die VFD ist eher bei Freizeitreitern, Geländereitern und Wanderreitern zu finden.
Beide Verbände machen für meinen Geschmack zu viel Stimmung gegen uns Gebisslos Reiter. Glaubt man nur den Zahlen in den Facebook Gebisslos Gruppen mit Mitgliedszahlen über 10000 Reitern nur in einer der Gruppen in denen ich selber mitlese und schreibe wird schnell klar es kann nicht sein das wir in einer rechtlichen Grauzone reiten. Müssen wir uns von den bestehenden Verbänden trennen? Selber einen Verband gebisslos Reiter Deutschland Gründen? Ich denke zur Zeit noch nicht gerade bei der VFD habe ich doch viel nachdenkliche Mitglieder gesehen.

Denkt drüber nach. Ray Hunt würde sagen.

Think!

In dem Sinne allen ein unfallfreies Ostern mit den Pferden egal ob mit oder ohne Gebiss.

10 Gedanken zu „Gebisslos“

  1. Ich reite meine Reitbeteiligung auf Natural Hackamore. Drinnen wie draußen. Es ist wie du schreibst: Wenn er abgeht, dann geht er ab (was er aber nicht tut). Ich hab deswegen auch bei der Versicherung angeklingelt, und die gleiche Aussage wie du gehört. Ob das im Ernstfall genauso ist – Stichwort: Was ist ausreichende Einwirkung – keine Ahnung. Das ist definitiv eine Grauzone. Und wie du schreibst, da muss sich was tun.

  2. wie du bereits erkannt hast: In der StVO steht – Der Reiter muß eine ausreichende Einwirkung auf das Pferd haben – und damit hast du ein Problem, wenn du gebisslos unterwegs bist, denn da ist die gezielte und geregelte Einwirkung in einem Notfall nicht gegeben. Mag sein, dass DEINE Versicherung zahlt wenn was passiert (ich würds mir schriftlich geben lassen!!!). Fakt ist, wenn noch Personen mit zu Schaden kommen, hast du ein strafrechtliches Problem mit Schmerzensgeld am Hals – und dann wirds eng…

  3. Hallo Erika, es gibt kein GESETZ in dem geregelt ist das ausreichend=Gebiss heisst. Ein Gutachter könnte zu dem Schluss kommen, ja. Ein Gutachter könnte aber auch zu dem Schluss kommen das auf Grund schmerzhafter Einwirkung das Pferd erst recht panisch wurde. Die Gesetzeslage sieht zunächst kein Gebiss vor. Es obliegt also dem Anwalt und den Beteiligten zu beweisen das es sich um einen Unfall mit einem Fluchttier handelte wie er fast täglich auch ‚mit Gebiss‘ geschieht.

  4. Ich glaube hier sollte man emotionsloser sein. Wenn ich das so lese, komme ich zu dem Schluss, das ich morgen ein Pferd kaufe, ihm ein Bosal über die Nase hänge und im Straßenverkehr und im Gelände gefahrlos unterwegs sein kann.
    Sehr provokativ, ich weiß.
    Aber wir sind uns wohl alle einig, das ein Pferd eine sehr lange, vertrauenswürdige, Ausbild, von einem Ausbilder der wirklich weiß was er tut,genossen haben muss. Es gibt leider nicht viele Ausbilder und geschweige denn Reiter, die diesen langen Weg gehen wollen. Deshalb bitte redet den Leuten nicht ein, das jeder Reiter mit jedem Pferd, wie problematisch und unerzogen es auch sein mag, Gebiss los ins Gelände gehen kann. Entscheidend ist der Ausbildungsstand von Pferd und Reiter und nicht welche Zäumung benutzt wird. Das die Haftpflicht greift mag ja stimmen, aber wenn es um die private Unfallversicherung geht oder die Berufsgenossenschaft bei Berufsreitern wäre ich mir nicht so sicher.

  5. Natürlich steht die Ausbildung im Vordergrund . keine Zäumung kann diese ersetzen. Gebisslos zu reiten ist allerdings ganz sicher mit jedem Pferd möglich. Und richtig gefährlich wird es wenn jemand probiert unzureichende Ausbildung oder schlechtes Reiten durch ein Gebiss zu kompensieren. Und genau das ist einer der Gründe für viele Unfälle.

  6. Selbstverständlich ist es mit jedem Pferd möglich, nach entsprechender, sachkundiger Ausbildung. Ich bitte nur darum das deutlich heraus zustellen. Ich bin absolut kein Gegner dieser Reitweise.
    Hier noch ein Nachsatz:
    In einem durch das Landgericht Gießen
    entschiedenen Strafverfahren hatte ein
    Pferdehalter zwei Pferde links und rechts
    am Halfter auf einer öffentlichen Straße
    zur Weide geführt. Ein Pferd erschrak, riss
    sich los und verursachte einen Unfall, bei
    dem ein anderer Verkehrsteilnehmer
    schwer verletzt wurde. Zu der Frage, ob
    dem Tierhalter ein Schuldvorwurf zu machen
    ist, weil er die beiden Pferde nur am
    Halfter geführt hat, hat das Gericht – wie
    in solchen Fällen üblich – ein Sachverständigengutachten
    eingeholt. Der
    durch das Gericht bestellte Sachverständige
    hat festgestellt, dass beim Führen
    von Pferden im Straßenverkehr die
    größtmögliche Sicherheit nur dann gegeben
    ist, wenn die Pferde aufgetrenst
    sind und der Tierhalter die Pferde am Zü-
    gel führt. Der Pferdehalter wurde in diesem
    Fall wegen fahrlässiger Körperverletzung
    gemäß § 229 Strafgesetzbuch
    (StGB) und wegen fahrlässigen gefährlichen
    Eingriffs in den Straßenverkehr
    gemäß § 315 b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 StGB
    zu einer Geldstrafe verurteilt. Wäre deandere Verkehrsteilnehmer nicht nur verletzt,
    sondern gar getötet worden, hätte
    dies eine Verurteilung des Pferdehalters
    wegen fahrlässiger Tötung gem. § 222
    StGB zur Folge gehabt.
    Nach dieser Gerichtsentscheidung ist jeder
    Pferdehalter gut beraten, Pferde auf
    öffentlichen Straßen mindestens mit
    Trense zu führen beziehungsweise zu reiten,
    da der gerichtlich bestellte Sachverständige
    die ausreichende Einwirkungsmöglichkeit
    auf ein Pferd im
    Straßenverkehr ohne Gebiss ausdrücklich
    verneint hat und damit von fahrlässigem
    Handeln des Pferdeführers ausging.

  7. Es ist ebend dieser eine Fall von dem ich schon sprach . Halfter sind keine Zäumungen und weit weg von einer Gebisslosen Zäumung, Ein Rechtsanwalt auf einem VFD Vortrag konnte uns versichern das er nicht eine relevante Verurteilung auf Grund einer Gebisslosen Zäumung ermitteln konnte. Seine fachliche Meinung reiten mit gebisslosem Zaum stellt kein juristisches Problem dar. Die VFD als 2. grösstee Verband ist gerade dabei ihre Arpo diesbezüglich anzupassen.

  8. Hallo,
    hat hier jemand Erfahrungen mit dem kolumbianischen Bosal? Ich suche schon länger diese gebisslose Zäumung. Bei Hüh und Hott ist eins, das gefällt mir ganz gut. Bei ebay kleinanzeigen ist eins für 180 Euro von Richard Ore` zu finden. Allerdings hat das keinen Nasenriemen aus Leder mit Noppen, sondern einen Nasenriemen aus gedrehter Cebuhaut. Ist dass nicht zu starr? Außerdem scheint hier auch die Barbada sehr steif und unflexibel zu sein. Ist das nicht unpraktisch bei der Zügelführung durch die Barbada? Mangels Routine würde es mit einem Zügelpaar reiten. Hat jemand einen Rat????? ich würde mich über Informationen und Literaturtipps freuen.

  9. Hallo Brünnhilde,
    Ich habe mein Kolumbianisches Bosal vom Paso Shop. Die haben tolle Qualität und du kannst dort nach deinen Wünschen fertigen lassen. Mit Noppen oder ohne breit oder schmal. Gibt einfach unter Google Paso Shop ein. Findest du dann sofort. Dort wirst du auch beraten.

    LG
    Olaf

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