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Gebisslos

In Deutschland darf man ausserhalb des Hofes nicht ohne Gebiss reiten, so oder ähnlich schreien es die Vögel von den Dächern. Es ist gefährlich gestzeswidrig und überhaupt dumm.

Entschuldigung das ich manchmal etwas emotional werde bei diesem Thema aber langsam reicht mir dieser schlechte Ohrwurm einfach.

Scheinbar nimmt man uns Gebisslos Reiter immer noch nicht wahr und möchte Tatsachen am liebsten unter den Tisch kehren. Jede noch so dreiste Lüge ist willkommen. Vor allem unwissenden Reitern die noch mit Trense reiten und zum Wohl ihres Pferdes über eine gebisslose Zäumung nachdenken werden präzise mit schlechten Informationen gefüttert um den Gedanken schnell zu beenden.

Das erste Argument ist immer:
Du bist gebisslos nicht versichert.
So stumpf wie die Aussage ist, genau so wertvoll ist sie. Bei meinen Anrufen bei mehreren gängigen Versicherungen habe ich keine Versicherung dabei gehabt die gebissloses Reiten nicht Versichert. Bei fast allen ist dies im Standardtarif enthalten. Eine Mitarbeiterin einer Versicherung sagte mir sogar sie sei selbst gebisslos unterwegs und auf Grund der Schäden hätten sie festgestellt es gibt auch keinen besonderen Grund gebisslos Reiter anders einzustufen eher das Gegenteil sei der Fall.
Jeder kann diese Anrufe bei seiner eigenen Versicherung tätigen und nachfragen und sollte wirklich eine Versicherung dabei sein die das nicht kann ist der Wechsel nicht schwer. Auswahl an Versicherungen die gebisslos versichert ist reichlich vorhanden.

Das 2. Argument was man zu hören bekommt ist es sei gesetzlich nicht erlaubt.
Ist das so?
Wenn ich mich ausserhalb von privaten Gelände mit meinem Pferd bewege gilt meist die StVO (Straßenverkehrsordnung), in dieser stehen 2 wesentliche Dinge zum Reiten.
1. Der Reiter muss eine geeignete Person sein.
2. Der Reiter muß eine ausreichende Einwirkung auf das Pferd habe

Nun denn ich reite nicht nur sondern halte meine Pferde in Eigenregie und bin seid Jahren unfallfrei im Gelände mit Pferd unterwegs. Ich bilde mich regelmäßig weiter und versuche nach besten Gewissen dass reiten zu verbessern und nicht nur Reiter sondern auch ein guter Pferdemensch zu sein. Ich bin Erwachsen und Vater. Ja ich halte mich für eine geeignete Person.

Punkt 2 die ausreichende Einwirkung. Hier wird es für viele schwierig. Ich probier es mal für mich zu beantworten. Da steht nicht mit einem Gebiss Schmerzen androhen und im Zweifel durchführen. Zweifels ohne ist ein Gebiss mit winkelung und Zugkraft dazu in der Lage und manch ein gebrochenes Pferd reagiert darauf sehr gut. Wenn das gemeint ist mit ausreichender Einwirkung dann bitte sprecht es aus und erzählt keine Geschichten aus 1000 und einer Nacht. Jeder Pferdemensch weiss es doch besser ein Pferd was Charakter stark ist und dazu in Panik durchgeht kann im Zweifel auch mit einer Motorrad Kette durchs Maul nicht zurück gehalten werden oder warum meint ihr passieren am laufenden Band Unfälle solcher Art auch mit Gebissen? Ein Pferd lässt sich mit Ruhe einem guten Sitz, Wissen und Vertrauen zurückhalten. Die Zäumung ist / sollte dabei den kleinsten Teil bilden.

Weiter in den Gesetzen ohne euch mit Paragraphen zu belästigen.
In Deutschland gibt es für alles was im StVO benutzt wird Regeln. Eine ist unumgänglich gewisse Teile benötigen TÜV andere müssen deutlich gekennzeichnet werden ‚darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden‘.
Ich reite mit Natural Hackamore, Bosal und manchmal mit bitless bridle. Eines haben diese 3 gebisslosen Zäumungen gemeinsam, sie wurden in Deutschland ohne einen Warnhinweis verkauft. Ich muss also davon ausgehen das sie da sie im Pferde Fachhandel gekauft wurden tauglich und zugelassen sind.

Weitere Gesetze die Hilfreich sind kann ich nicht finden.

Man sollte bis hier meinen das muss reichen und tatsächlich reicht das in den meisten Fällen auch.
Recherchiert man nach Referenz Fällen findet man über die Foren immer wieder die gleichen Fälle wie den Kaltblut Führer der gebisslos mit 3 Pferden unterwegs war. Wie waren aber die Umstände? War wirklich nur die Zäumung Ursache einer Verurteilung? Ich wage das zu bezweifeln.

Trotz allem kann gebisslos reiten im Strafrecht einen Unterschied machen. Der Richter hat bei einem Prozess meist wenn er nicht selber Reiter ist keine Ahnung also holt er Experten als Gutachter die herausfinden sollen wie der Unfallhergang war. Auch hier muss nicht davon ausgegangen werden das dieser zu dem Schluß kommt die Zäumung war Schuld. Viel mehr ist es wichtig zu rekonstruieren ob Fahrlässigkeit, Alkohol, defekte Ausrüstung Schuld waren.
Einen höchst richterliches Urteil wurde in Bezug auf Gebisse übrigens nie gesprochen.

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Gebisslos reiten

Puhh ich habe es geschafft mir das von der Seele zu schreiben ohne die Worte FN oder VFD zu schreiben…
Nicht ganz. Wie sieht die Zukunft aus?
Es werden bestimmt noch einige Urteile und auch Fehlurteile gesprochen?

Lasst euch nicht einschüchtern. Rüttelt eure Verbände wach! Die FN und die VFD sind die beiden grossen Verbände. Die FN ist meist eher im Sport zu finden. Die VFD ist eher bei Freizeitreitern, Geländereitern und Wanderreitern zu finden.
Beide Verbände machen für meinen Geschmack zu viel Stimmung gegen uns Gebisslos Reiter. Glaubt man nur den Zahlen in den Facebook Gebisslos Gruppen mit Mitgliedszahlen über 10000 Reitern nur in einer der Gruppen in denen ich selber mitlese und schreibe wird schnell klar es kann nicht sein das wir in einer rechtlichen Grauzone reiten. Müssen wir uns von den bestehenden Verbänden trennen? Selber einen Verband gebisslos Reiter Deutschland Gründen? Ich denke zur Zeit noch nicht gerade bei der VFD habe ich doch viel nachdenkliche Mitglieder gesehen.

Denkt drüber nach. Ray Hunt würde sagen.

Think!

In dem Sinne allen ein unfallfreies Ostern mit den Pferden egal ob mit oder ohne Gebiss.